Telefon.
Kümmern
Sie sich um den Telefonanschluss, damit Sie auch in der Umzugszeit
erreichbar sind und Sie wichtige Abläufe koordinieren
können.
Kündigt
Ihr Vorgänger seinen Anschluss nicht, so können
Sie diesen einfach übernehmen.
Ist
jedoch kein Anschluss vorhanden, kündigen Sie Ihren alten
und beantragen einen Neuanschluss. In der Regel dauert es
ein bis zwei Wochen, bis der neue Anschluss eingerichtet wird.
Die Formulare finden Sie im Fernmeldeamt oder im T-Punkt.
Hier wird man Ihnen auch alle weiteren Fragen beantworten.
Post.
Für
die Dauer eines halben Jahres können Sie bei Ihrem Postamt
einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag beantragen. So bekommen
Sie auch alle Postsendungen, die noch an Ihre alte Adresse
gerichtet sind. Ihnen entsteht somit ein Überblick, wen
Ihre Adress-Änderung noch nicht erreicht hat.
Haben
Sie alle Freunde, Bekannte und Verwandte benachrichtigt, so
vergessen Sie nicht wichtige Einrichtungen über Ihre
neue Adresse zu informieren.
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Geschäftspartner |
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Elektrizitäts-
und Gaswerk |
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Krankenkasse |
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Versicherungen |
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Bank,
Bausparkasse |
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GEZ |
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Vereine |
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Zeitungsverlage
(bei laufenden Abonnements) |
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Staatliche
Einrichtungen, die mit Ihnen in Kontakt stehen: |
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Finanzamt |
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Arbeitsamt |
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staatliche
Rentenstelle |
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Kreiswehrersatzamt |
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Einwohnermeldeamt |
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Bafög-Zentrale |
Info
an Ihre Versorgungs-Betriebe.
Melden
Sie termingerecht die Verträge Ihrer Versorgungs-Betriebe
ab oder um.
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Strom |
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Gas |
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Wasser |
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Fernheizung |
Protokollieren
Sie Zählerstände und Tag sowie Stunde des Umzuges
und lassen Sie sich diese Angaben vom Vermieter oder Nachmieter
bestätigen. So bleibt Ihnen eine evtl. Nachzahlung erspart.
Ihre
Versicherungen.
Durch
den Umzug kann sich vieles in Ihren Versicherungsgrundlagen
ändern.
Autoversicherung.
Ändert
sich Ihr Kennzeichen durch den Umzug, besorgen Sie sich bei
Ihrer Versicherung rechtzeitig die sogenannte "Doppelkarte",
um Ihren PKW an der Zulassungsstelle umzumelden. Beachten
Sie auch, daß Ihr Fahrzeug an einem anderen Wohnort
durch die Regionalklasse teurer oder billiger werden kann.
Private
Haftpflichtversicherung.
Informieren
Sie sich, ob von Ihnen verursachte Mietschäden mitversichert
sind. Schließlich kann jedem mal was aus der Hand rutschen
- und dann ist die teure Fliese oder das Parkett beschädigt.
Hausratversicherung.
Die
Versicherungssumme muss dem gesamten Wiederbeschaffungswert
Ihres Hausrates entsprechen. Als Richtwert gilt: nur 25 Prozent
des Wertes fallen auf die Möbel. Der Restwert ist in
Schränken und Schubladen. Für den durchschnittlichen
Haushalt werden 650 euro Versicherungssumme pro Quadratmeter
veranschlagt. Haben Sie teuere Antiquitäten oder Musikinstrumente,
so sind diese extra anzugeben und abzudecken.
Vielleicht
sind die teuren Doppelglasscheiben, vorhandene Einbauten oder
Bestandteile der Ausstattung bereits durch den Vermieter abgedeckt?
An-
und ummelden.
Das
Einwohnermeldeamt.
Ihr
erster Gang sollte nun zum Einwohnermeldeamt sein. Mit sämtlichen
Personalausweisen kann ein Familienmitglied die ganze Familie
anmelden. Die Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird dabei
geändert.
Sie
brauchen sich bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt nicht abzumelden,
wenn sich Ihr neuer Hauptwohnsitz im Inland befindet. Durch
die Ummeldung wird das automatisch geregelt. Handelt es sich
um eine Nebenwohnung oder ziehen Sie ins Ausland um, dann
besteht Abmeldepflicht.
Ihr
Auto.
Um
Ihr Auto umzumelden, brauchen Sie wichtige Dokumente.
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die
Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes |
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Ihren
Personalausweis mit neuer Anschrift |
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den
Kfz-Schein |
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den
Kfz-Brief |
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die
Versicherungs-Bestätigungskarte ("Doppelkarte") |
Melden
Sie persönlich Ihr Fahrzeug nicht um, so braucht ein
Dritter eine von Ihnen ausgestellte und personifizierte Vollmacht.