Alle
eventuell anfallenden handwerklichen Leistungen für Ab-
und Aufbau von Küche oder Möbeln, die Kosten für
Verpackung und Transportweg, sowie das Be- und Entladen werden
in der Kostenkalkulation berücksichtigt.
Tip:
Halten Sie Ihre Nebenkosten gering.
Machen
Sie genaue Angaben. Sie beziehen eine schicke Jugendstilwohnung
im 4. Stock ohne Aufzug? Dann sollten Sie dieses unbedingt
mit angeben, denn dann wird die endgültige Rechnung nicht
vom Kostenvoranschlag abweichen.
Tip:
Sparen Sie Steuern.
Sie
ziehen aus beruflichen Gründen um? Dann können Sie
die Kosten am Jahresende bei Ihrem Finanzamt geltend machen,
sofern Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten nicht übernimmt.
Auch als Privatperson können Sie einen Teil der Kosten
als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Dazu
gehören auch
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Mietentschädigungen |
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Maklergebühren |
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neue
Öfen und Kochherde |
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der
Babysitter am Umzugstag |
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und
natürlich unsere Rechnung |